Der BürgerBus ist gem. StVO ein PKW mit 9 Sitzplätzen; 8 Fahrgäste plus FahrerIn. Auf allen Sitzplätzen ist gem. §21a StVO der Sicherheitsgurt anzulegen, für Kinder stehen entsprechende Kindersitze zur Verfügung. Fahrgäste im Rollstuhl sitzend können nur dann mitfahren, wenn ihr Rollstuhl bestimmte Merkmale aufweist.
Wir bitten um Beachtung, dass
- ein Ein- und Ausstieg nur an den BürgerBus-Haltestellen mit der Kennzeichnung B14 bzw. B15 erfolgen kann
- Fahrräder nicht mitgenommen werden können
- die Mitnahme von Rollatoren grundsätzlich möglich ist
- Kinder unter 6 Jahren und Schwerbehinderte mit ÖPNV-Wertmarke (sowie ggf. deren Begleitperson) unentgeltlich mitfahren
- am Lösungstag erworbene Tickets nur zur einmaligen Benutzung des BürgerBusses auf der ausgewiesenen Fahrlinie berechtigen
- erworbene Tickets nicht zum Umsteigen auf andere Verkehrsmittel berechtigen
- für Rück- und Rundfahrten oder nach einer Fahrtunterbrechung ein neues Ticket zu lösen ist
- das Deutschland-Ticket, das eezy.nrw-Ticket und die von den Verkehrsunternehmen ausgegebenen so. „Westfalen-Tarife“ und „NRW-Tarife“ bei Vorlage auch im Bürger Bus anerkannt werden
- jeder Fahrgast, der im Besitz eines gültigen Fahrausweises oder eines zur Beförderung berechtigten Ausweises im Sinne des SGB IX (§§ 145 ff.) ist, Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen kann