12.03.2026

Tarife und Beförderungsrichtlinien

Fahrpreise:

  • Erwachsene 1,– €
  • Kinder unter 6 Jahren frei
  • Kinder von 6 bis einschl. 14 Jahren -,50 €
  • Schüler bis 18 mit Ausweis -,50 €
  • Schwerbehinderte mit mit ÖPNV-Wertmarke frei
  • erforderliche Begleitperson frei

Das Deutschland-Ticket und die von den Verkehrsunternehmen ausgegebenen sog. „Westfalen-Tarife“ und „NRW-Tarife“ werden bei Vorlage im BürgerBus anerkannt.

Beförderungsrichtlinien

Bitte halten Sie passend abgezähltes Geld bereit

  • Ein und Ausstieg nur an den BürgerBus-Haltestellen mit der Kennzeichnung B14 bzw. B15
  • Fahrräder können nicht mitgenommen werden
  • Im BürgerBus ist Platz für 8 Fahrgäste; einschl. Kinder und Rollstuhlfahrer
  • Maximal eine Person kann im Rollstuhl sitzend befördert werden, und auch nur dann, wenn der Rollstuhl die Kriterien gem. DIN ISO 75078 Teil 2 erfüllt
  • gem. § 21a StVO besteht im BürgerBus Anschnallpflicht
  • Die Mitnahme von Rollatoren ist möglich
  • Kinder unter 6 Jahren sowie Schwerbehinderte mit ÖPNV-Wertmarke können unentgeltlich mitfahren
  • Die Fahrausweise berechtigen am Lösungstag zur einmaligen Benutzung des BürgerBusses auf der ausgewiesenen Fahrlinie
  • Die Fahrausweise berechtigen nicht zum Umsteigen auf andere Verkehrsmittel
  • Für Rück- und Rundfahrten oder nach einer Fahrtunterbrechung ist ein neues Ticket zu lösen
  • Die von den Verkehrsunternehmen ausgegebenen Tickets nach dem jeweiligen Gemeinschaftstarif (WestfalenTarif) sowie dem landesweiten Tarif nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG NRW (NRW-Tarif) werden im BürgerBus Reken anerkannt
  • Jeder Fahrgast, der im Besitz eines gültigen Fahrausweises oder eines zur Beförderung berechtigten Ausweises im Sinne des Sozialgesetzbuches IX (§§ 145 ff.) ist, darf Kinder bis zum 5. Lebensjahr unentgeltlich mitnehmen.