10.06.2026

Tarife und Beförderungsrichtlinien

Fahrpreise:

  • Erwachsene 1,– €
  • Kinder unter 6 Jahren frei
  • Kinder von 6 bis einschl. 14 Jahren -,50 €
  • Schüler bis 18 mit Ausweis -,50 €
  • Schwerbehinderte mit mit ÖPNV-Wertmarke frei
  • erforderliche Begleitperson frei

Das Deutschland-Ticket und die von den Verkehrsunternehmen ausgegebenen sog. „Westfalen-Tarife“ und „NRW-Tarife“ werden bei Vorlage im BürgerBus anerkannt.

Beförderungsrichtlinien

Bitte halten Sie passend abgezähltes Geld bereit

  • Ein und Ausstieg nur an den BürgerBus-Haltestellen mit der Kennzeichnung B14 bzw. B15
  • Fahrräder können nicht mitgenommen werden
  • Im BürgerBus ist Platz für 8 Fahrgäste; einschl. Kinder und Rollstuhlfahrer
  • Maximal eine Person kann im Rollstuhl sitzend befördert werden, und auch nur dann, wenn der Rollstuhl die Kriterien gem. DIN ISO 75078 Teil 2 erfüllt
  • gem. § 21a StVO besteht im BürgerBus Anschnallpflicht
  • Die Mitnahme von Rollatoren ist möglich
  • Kinder unter 6 Jahren sowie Schwerbehinderte mit ÖPNV-Wertmarke können unentgeltlich mitfahren
  • Die Fahrausweise berechtigen am Lösungstag zur einmaligen Benutzung des BürgerBusses auf der ausgewiesenen Fahrlinie
  • Die Fahrausweise berechtigen nicht zum Umsteigen auf andere Verkehrsmittel
  • Für Rück- und Rundfahrten oder nach einer Fahrtunterbrechung ist ein neues Ticket zu lösen
  • Die von den Verkehrsunternehmen ausgegebenen Tickets nach dem jeweiligen Gemeinschaftstarif (WestfalenTarif) sowie dem landesweiten Tarif nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG NRW (NRW-Tarif) werden im BürgerBus Reken anerkannt
  • Jeder Fahrgast, der im Besitz eines gültigen Fahrausweises oder eines zur Beförderung berechtigten Ausweises im Sinne des Sozialgesetzbuches IX (§§ 145 ff.) ist, darf Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen.