25.10.2026

Allgemeine Informationen

Wir bitten um Beachtung, dass

  • ein Ein- und Ausstieg nur an den BürgerBus-Haltestellen mit der Kennzeichnung B14 bzw. B15 erfolgen kann
  • Fahrräder nicht mitgenommen werden können
  • die Mitnahme von Rollatoren grundsätzlich möglich ist
  • Kinder unter 6 Jahren und Schwerbehinderte mit ÖPNV-Wertmarke (sowie ggf. deren Begleitperson) unentgeltlich mitfahren
  • am Lösungstag erworbene Tickets nur zur einmaligen Benutzung des BürgerBusses auf der ausgewiesenen Fahrlinie berechtigen
  • erworbene Tickets nicht zum Umsteigen auf andere Verkehrsmittel berechtigen
  • für Rück- und Rundfahrten oder nach einer Fahrtunterbrechung ein neues Ticket zu lösen ist
  • das Deutschland-Ticket, das eezy.nrw-Ticket und die von den Verkehrsunternehmen ausgegebenen so. „Westfalen-Tarife“ und „NRW-Tarife“ bei Vorlage auch im Bürger Bus anerkannt werden
  • jeder Fahrgast, der im Besitz eines gültigen Fahrausweises oder eines zur Beförderung berechtigten Ausweises im Sinne des SGB IX (§§ 145 ff.) ist, Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen kann