Fahrpreise:
- Erwachsene 1,– €
- Kinder unter 6 Jahren frei
- Kinder von 6 bis einschl. 14 Jahren -,50 €
- Schüler bis 18 mit Ausweis -,50 €
- Schwerbehinderte mit mit ÖPNV-Wertmarke frei
- erforderliche Begleitperson frei
Das Deutschland-Ticket und die von den Verkehrsunternehmen ausgegebenen sog. „Westfalen-Tarife“ und „NRW-Tarife“ werden bei Vorlage im BürgerBus anerkannt.
Bitte halten Sie passend abgezähltes Geld bereit
- Ein und Ausstieg nur an den BürgerBus-Haltestellen mit der Kennzeichnung B14 bzw. B15
- Fahrräder können nicht mitgenommen werden
- Im BürgerBus ist Platz für 8 Fahrgäste; einschl. Kinder und Rollstuhlfahrer
- Maximal eine Person kann im Rollstuhl sitzend befördert werden, und auch nur dann, wenn der Rollstuhl die Kriterien gem. DIN ISO 75078 Teil 2 erfüllt
- gem. § 21a StVO besteht im BürgerBus Anschnallpflicht
- Die Mitnahme von Rollatoren ist möglich
- Kinder unter 6 Jahren sowie Schwerbehinderte mit ÖPNV-Wertmarke können unentgeltlich mitfahren
- Die Fahrausweise berechtigen am Lösungstag zur einmaligen Benutzung des BürgerBusses auf der ausgewiesenen Fahrlinie
- Die Fahrausweise berechtigen nicht zum Umsteigen auf andere Verkehrsmittel
- Für Rück- und Rundfahrten oder nach einer Fahrtunterbrechung ist ein neues Ticket zu lösen
- Die von den Verkehrsunternehmen ausgegebenen Tickets nach dem jeweiligen Gemeinschaftstarif (WestfalenTarif) sowie dem landesweiten Tarif nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG NRW (NRW-Tarif) werden im BürgerBus Reken anerkannt
- Jeder Fahrgast, der im Besitz eines gültigen Fahrausweises oder eines zur Beförderung berechtigten Ausweises im Sinne des Sozialgesetzbuches IX (§§ 145 ff.) ist, darf Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen.